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OLG Frankfurt, 11.01.1994 - 5 U 31/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abnahme; Juristisch gefärbte Tatsache; Rechtsbegriffe des täglichen Lebens; Geständnisfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 640 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 530
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U 69/97
Mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist durch (formularmäßige) Vereinbarung …
Die Abkürzung der 5jährigen gesetzlichen Verjährungsfrist des § 638 BGB im kaufmännischen Verkehr verstößt aber gegen § 9 AGBG; das gilt auch für mittelbare Verschlechterungen wie die Vorverlegung des Verjährunsbeginns (vgl. BGH NJW 92, 1236; BGHZ 90, 273; 122, 245; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 94, 530). - OLG Dresden, 16.09.2009 - 10 U 149/09
Keine Sekundärhaftung für Hauptleistungspflichten!
Dieses Geständnis ist wirksam geworden, nachdem sich der Beklagte den Vortrag des Klägers erkennbar zu Eigen gemacht hat und hierüber vorbehaltlos verhandelt wurde (siehe hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 11.01.1994 - 5 U 31/93 - NJW-RR 1994, 530).